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   BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86   

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https://dejure.org/1987,3319
BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86 (https://dejure.org/1987,3319)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86 (https://dejure.org/1987,3319)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 1987 - 1 BvR 1340/86 (https://dejure.org/1987,3319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts bei Leistungserschleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schwarzfahrt - Beförderungsentgelt - Erhöhtes - Öffentliche Verkehrsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in seinem Beschluß vom 13. Mai 1986 ausgesprochen, daß durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen würde (BVerfGE 72, 155 [171]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86
    Es beruht auf der Anwendung bürgerlich-rechtlicher Vorschriften; diese ist jedoch Aufgabe der Fachgerichte und einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (BVerfGE 18, 85 [92]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86
    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 33 GG ) gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 [233]; 65, 76 [90]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 37/60

    Korntal

    Auszug aus BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 1340/86
    Weder Art. 103 Abs. 1 GG noch das verfassungsrechtliche Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 33 GG ) gewährleisten einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 11, 232 [233]; 65, 76 [90]; st. Rspr.).
  • AG Bergheim, 15.10.1998 - 23 C 166/98

    Schwarzfahrender 11jähriger - § 107 BGB, kein Beförderungsvertrag; § 57 Abs. 1

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  • VerfGH Berlin, 14.12.2009 - VerfGH 31/09

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts iSv Art 6

    Sie müssen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, dass eine unbegrenzte Haftung Minderjähriger verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, weil durch die Auferlegung finanzieller Verpflichtungen in erheblichem Maße die Grundbedingungen freier Entfaltung und Entwicklung und damit nicht nur einzelne Ausformungen allgemeiner Handlungsfreiheit, sondern die engere persönliche Lebenssphäre junger Menschen betroffen werden (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 72, 155 ; NJW 1998, 3557 ; VRS 80, 81 ).
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